Platzordnung - GlampingPark Schloss Thurn

Platzordnung Schloss Thurn GlampingPark

Lieber GlampingPark-Gast,

wir freuen uns, dich als Gast im Schloss Thurn GlampingPark begrüßen zu dürfen.

Um allen Gästen den Aufenthalt gleichermaßen angenehm und störungsfrei wie möglich zu gestalten, bitten wir dich, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

  1. Bevor du deinen gebuchten Stellplatz befährst, checke dich am Buchungsterminal an der Einfahrtsschranke ein oder wende dich an die Rezeption. Ein Anspruch auf einen gebuchten Platz vor 12:00 Uhr besteht nicht.
  2. Auf dem gesamten Gelände ist in Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) zu fahren. Es gilt die StVo.
  3. Dein Stellplatz steht dir am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Falls du noch den Erlebnispark Schloss Thurn besuchen möchtest, steht dir einer unserer kostenfreien Parkplätze zur Verfügung.
  4. Dein Stellplatz ist für eine Einheit – Wohnwagen oder ein Reisemobil – bestimmt.
  5. Bitte behandele die Gemeinschaftsanlagen schonend und pfleglich. Diese sind nach der Benutzung in einwandfreien Zustand zu hinterlassen.
  6. Offenes Feuer und Grillen mit direktem Bodenkontakt ist verboten. Grillen ist nur mit mitgebrachten Gasgrill erlaubt.
  7. Hunde sind bei uns willkommen. Bitte melde diese direkt bei deiner Reservierung an. Hunde müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind die gekennzeichneten Hundeplätze. Der Hundehalter ist für die Entsorgung der Hundehaufen selbst verantwortlich. Tiere dürfen nicht in Fahrzeugen zurückgelassen werden. Bei Zuwiderhandlung werden sofort der Tierschutz und die Polizei benachrichtigt.
  8. Ein- und Ausfahrt ist zwischen 23:00 und 07:00 Uhr nicht möglich.
  9. Während der Nachtruhe von 23:00 bis 07:00 Uhr bitten wir dich, Lärm zu vermeiden.
  10. Junggesellen/innen Abschiede und Party-Ausflüge sind nicht gestattet.
  11. Ausübung eines Gewerbes auf oder vor dem Glamping Park aus ist verboten.
  12. Wir legen großen Wert auf Sauberkeit und Ordnung. Bitte entsorge deinen Abfall in die dafür vorgesehenen Müllbehälter.
  13. Bitte gehe sparsam mit Wasser um und kläre deine Kinder diesbezüglich auf. Beachte außerdem, dass Kinder bis sechs Jahre die Sanitärhäuser nur in Begleitung Erwachsener nutzen dürfen.
  14. Das Schmutzwasser deiner mobilen Toiletten kannst du bequem im Camper-Clean-Automaten entsorgen. Bitte nutze nur kläranlagenfreundliche Zusätze. Bitte kein Abwasser in die Regenwasserkanalisation fließen oder im Erdreich versickern lassen. Das Grauwasser ist auf der Entsorgungsstation zu entsorgen.
  15. Die Stromanschlüsse auf deinem Stellplatz sind mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) ausgestattet. Wir bitten dich, die Kabeltrommeln vollständig abzuwickeln.
  16. Bei Wohnwagen und Wohnmobilen mit Flüssiggasanlagen muss der gesetzlich
    vorgeschriebene Sicherheitsnachweis vorliegen. Gasflaschen, auch in leerer Form, dürfen nur mit aufgesteckter Sicherheitsklappe transportiert werden. Die Verantwortung liegt nicht im Bereich des GlampingPlatzes.
  17. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die den Mietern oder seinen Besuchern entstehen. Anderes gilt nur, sofern vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seine Mitarbeiter vorliegen.
  18. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, nach dem Jugendschutzgesetz zu handeln. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind nur nach Gesetzesvorgabe erlaubt. Der Konsum von illegalen Drogen hat einen Platzverweis zur Folge. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist auf dem Gelände des GlampingParks nicht gestattet.
  19. Die Weisungen des Personals sind verbindlich. Dies gilt insbesondere bei der Aufstellung von KFZ, Wohnwagen, Vorzelten oder ähnlichem. Die Platzleitung ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder diese des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherung und Ordnung auf dem GlampingPark und im Interesse der übrigen Gäste erforderlich erscheint.
  20. Wer gegen Bestimmungen der Platzordnung in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.

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