AGB - GlampingPark Schloss Thurn

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Campingplatz GlampingPark Schloss Thurn

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Stellplätzen und Unterkünften auf dem GlampingPark Schloss Thurn, sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen.

2. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zwischen dem GlampingPark Schloss Thurn und dem Gast zustande. Der Gast ist verpflichtet, bei Buchung alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

3. Buchung und Reservierung

Reservierungen erfolgen schriftlich, telefonisch oder online. Mit der Buchungsbestätigung durch den Campingplatz kommt der Vertrag zustande.

4. Zahlung

Der Gesamtpreis ist bei Ankunft oder gemäß den vereinbarten
Zahlungsbedingungen zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Campingplatz das Recht vor, den Stellplatz oder die Unterkunft zu verweigern.

5. Nutzung des Stellplatzes / Unterkunft

Der Stellplatz / die Unterkunft darf nur vom vereinbarten Personenkreis genutzt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.

6. An- und Abreise

Die Anreise ist ab der im Vertrag vereinbarten Uhrzeit möglich, die Abreise bis zu der vereinbarten Uhrzeit. Frühere oder spätere An- bzw. Abreise bedarf der vorherigen Absprache.

7. Stornierung / Rücktritt

Stornierungen sind nur schriftlich gültig. Bei Stornierungen gelten die im Vertrag oder auf der Website angegebenen Stornierungsbedingungen.

8. Haftung

Der Campingplatz haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

9. Hausordnung

Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung des Campingplatzes einzuhalten. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss vom Platz führen.

10. Datenschutz

Persönliche Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert.

11. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.